Software- und Hostingvertrag

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter der Domain »eine-partei-ein-netzwerk.de« im Einzelnen dargestellte Softwarelösung und damit verbundene Dienstleistungen zur Verfügung. Sie ist berechtigt, ihre Leistungen, die als Software as a Service (SaaS) erbracht werden, im Rahmen des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln und zu erweitern. Ist damit eine Einschränkung des bestehenden Funktionsumfangs verbunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen seit Einführung der Änderung zu. Es wird eine Verfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel vereinbart, wovon regelmäßig erforderliche Wartungsarbeiten, die zur Nichtverfügbarkeit führen, ausgenommen sind. Diese Arbeiten dürfen höchstens 3 Stunden im Monat umfassen und sollen zu Tageszeiten mit möglichst geringer Systemlast ausgeführt werden.

§ 2. Vertragsschluss

2.1 Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Unterorganisationen und Einzelmitglieder der CDU. Soweit der Vertrag nicht unter Verwendung des Online-Shops unter der Adresse »http://www.eine-partei-ein-netzwerk.de« geschlossen wird, steht er unter der auflösenden Bedingung einer Mitteilung durch die CDU Hessen, dass der Auftraggeber nicht Mitglied oder Teilorganisation der CDU ist. Im Fall der Bestellung über den genannten Onlineshop wird die Auftragnehmerin das Angebot des Kunden nur im Fall der positiven Bescheidung durch die CDU Hessen annehmen.

2.2 Die Auftragnehmerin übersendet nach Bescheidung durch die CDU Hessen i.S.d. § 2.1 eine postalische Bestätigung, die auch die dauerhaften Zugangsdaten zur Nutzung des Systems sowie u.a. den Vordruck einer Einzugsermächtigung enthält. Die Einzugsermächtigung ist von dem Auftraggeber auszufüllen, zu unterschreiben und dann per Post, Telefax oder in eingescannter Form an die Auftragnehmerin zu übermitteln. Unmittelbar nach Zugang der Einzugsermächtigung wird das System zur dauerhaften Nutzung durch den Auftraggeber freigeschaltet.

§ 3 Individuelle Gestaltung und Sonderwünsche

Individuelle Gestaltungen nach Maßgabe umstehender Leistungsbeschreibung sind binnen einer Woche nach Übergabe abzunehmen. Wird keine ausdrückliche Abnahme erklärt, gelten die Leistungen mit Ablauf von 14 Tagen seit Lieferung als abgenommen, wenn keine Schlechtleistung eingewandt wird, die einer Abnahme entgegensteht.

§ 4 Dokumentation

Es werden Einführungvideos und eine Liste häufiger Benutzerfragen und deren Antworten (»FAQs«) zur Verfügung gestellt; eine weitergehende Dokumentation ist nicht geschuldet.

§ 5 Vergütung

5.1 Der Auftraggeber zahlt für die nach § 1 geschuldeten Leistungen ein monatliches Entgelt, das im Wege gesondert vereinbarter Lastschrifteinzugsermächtigung durch die Auftragnehmerin bis zum jeweils Monatsdritten im Voraus eingezogen wird.

5.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die monatlich oder einzelvertraglich für Gestaltungsleistungen geschuldete Vergütung jeweils zum Ende eines jeden Kalenderjahres nach Maßgabe des harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI, ermittelt durch eurostat) anzupassen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Recht zur Sonderkündigung binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe der Anpassung zu.

§ 6 Immaterialgüterrecht

6.1 Dem Auftraggeber wird an den ihm nach § 1 zur Verfügung gestellten Standardgestaltungen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer begrenztes, räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung mit im Rahmen dieses Vertrags durch die Auftragnehmerin erstellten Internetpräsenzen eingeräumt.

6.2 Soweit der Auftraggeber die Herstellung individualisierter Gestaltungen nach § 3 dieses Vertrags wünscht, wird ihm ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Gestaltungen eingeräumt, wonach er die Gestaltungen bearbeiten, vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen darf.

§ 7 Vertragsbeendigung

Dieser Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

§ 8 Haftungsausschluss

8.1 Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), resultieren, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

8.2 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, soll der Vertrag im übrigen Bestand haben. § 139 BGB wird abbedungen.

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